Restmüll
Das gehört dazu:
Es handelt sich um Abfall, den man nicht mehr sortieren kann. Er wird auf kommunalen Mülldeponien gelagert oder in Müllverbrennungsanlagen verbrannt.
Das gehört nicht dazu:
• Sondermüll
• Verwertbare Abfälle (z. B. Papier, Glas, Kunststoff)
Wohin damit?
Der Restmüll gehört in den entsprechenden Müllbehälter. Jeder Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, für eine ausreichend große Restmülltonne zu sorgen. Die Abholung und Entsorgung wird von einem dafür bestimmten Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Im Falle einer Beschädigung oder des Verlustes der Mülltonne stellt das Entsorgungsunternehmen eine neue zur Verfügung. Außerhalb der Sammelbehälter dürfen keine weiteren Abfälle deponiert werden (wenn sie z. B. nicht mehr in die Tonne passen).