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Gastroabfall
Das gehört dazu:
• Essensreste
• Sämtliche Lebensmittel ohne Verpackung
• Gekochtes/gebratenes Fleisch
• Fischgräten
• Kaffee- und Teesatz
• Obst- und Gemüsereste
Das gehört nicht dazu:
• Lebensmittelverpackungen, Folien, Plastiktüten
• Handschuhe aus Gummi oder PE, Putz- und Drahtschwämme
• Flüssigkeiten und stark fetthaltige Lebensmittel (z. B. Öl)
• Rohes Fleisch und Kadaver
• Knochen
• Einweggeschirr (Teller, Becher, Besteck)
• Zahnstocher, Holzspieße, Kordeln
Wohin damit?
Für Gastroabfälle gibt es spezielle Sammelbehälter (braun mit einem abdichtenden Deckel), die im Rahmen eines Entsorgungsvertrags für Gastroabfälle von unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot ist vor allem für Restaurants, Hotels, Kantinen oder Schulmensen bestimmt, da nach dem Gesetz Essensreste nicht an Tiere verfüttert werden dürfen, sondern gesammelt und unschädlich entsorgt werden müssen. Dieser Abfall kommt in eine Gärungsanlage, wo er nach den gültigen Hygienevorschriften verarbeitet wird. Die Bürger können in einigen Fällen (z. B. Frittieröl) den Wertstoffhof in Anspruch nehmen, in den anderen Fällen handelt es sich in den Haushalten um Restmüll und dieser gehört in den entsprechenden Sammelbehälter.